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L88 Depreciation

by
George Morgan
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Page no: L88

 

 

Thema  Details / Frage Lösung /Antworten
Abschreibung Investitionskosten wären zu aktivieren und anteilsmässig abzuschreiben; ab Aufnahme der Selbstständigkeit.

 

Lineare Abschreibung über 7 Jahre vorgeschlagen.
Basis Liveplan.
Keine Aussage der Steuer.
erworbene Software

Quelle

Eine erworbene Software ist gemäss OR 959 Abs. 2 im Anlagevermögen zu bilanzieren, wenn

  • aufgrund vergangener Ereignisse über sie verfügt werden kann,
  • ein Mittelzufluss wahrscheinlich ist und
  • ihr Wert verlässlich geschätzt werden kann, und
  • sie nicht innerhalb des Geschäftsjahrs voraussichtlich veräussert werden soll bzw. sie mit der Absicht einer langfristigen Nutzung (mehr als zwölf Monate) erworben wird (OR 960d Abs. 1).

Swiss GAAP: FER 10 Ziff. 3, 4
“true and fair view”

  1. sie über mehrere Jahre einen für das Unternehmen messbaren Nutzen bringen werden,
  2. einzeln identifizierbar sind,
  3. deren angefallene Aufwendungen separat erfasst und gemessen werden können,
  4. Mittel zu deren Nutzung vorhanden sind.

IFRS / IAS IAS Art. 38

  • nicht monetär
  • ohne physische Substanz
  • selbstständig identifizierbar
  • Unternehmen hat Kontrolle und Verfügungsmacht

 

Normalerweise nach OR, kann aber auch Swiss GAAP sein.

Kann Aktiviert werden.

Selbst erstellte Software

 

Für den Fall einer selbst erstellten Anwendungssoftware ist eine Bilanzierung zulässig, jedoch nicht zwingend.

OR 959 Abs. 1 :

  • Verfügungsgewalt
  • Mittelzufluss wahrscheinlich
  • ihr Wert verlässlich geschätzt werden kann
    Anderenfalls gilt ein Bilanzierungsverbot.

Swiss GAAP: FER 10 Ziff. 3, 4

  1. wenn sie identifizierbar ist,
  2. dem Unternehmen zusteht,
  3. einen für das Unternehmen messbaren Nutzen über mehrere Jahre bringt,
  4. die zur Schaffung der Software entstandenen Aufwendungen separat erfasst und gemessen werden können und
  5. es wahrscheinlich ist, dass die zur Fertigstellung und Vermarktung oder zum Eigengebrauch des immateriellen Werts nötigen Mittel zur Verfügung stehen oder zur Verfügung gestellt werden.

IFRS / IAS IAS Art. 38

  • nicht monetär
  • ohne physische Substanz
  • selbstständig identifizierbar
  • Unternehmen hat Kontrolle und Verfügungsmacht

 

Selbst erstellte Software im Auftrag.
Forschung Forschung, nicht aktivierbar:

  • Definition der Softwareanforderungen, der Programmierleistung sowie kompatibler Hardware
  • Grobentwurf der Software
  • detaillierter Entwurf des Programmablaufplans sowie einer Beschreibung der Module
Entwicklung Entwicklungskosten Aktivierbar: 

  • den Entwurf, die Codierung und den Test von Prototpyen,
  • die Produktion von Software unter Verwendung anderer Softwarebausteine,
  • den Test von Software zur internen Nutzung,
  • die Codierung und Testabläufe auf der Basis eines detaillierten Programm-Designs.

 

 

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