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L88 Depreciation
Page no: L88
Thema |
Details / Frage |
Lösung /Antworten |
Abschreibung |
Investitionskosten wären zu aktivieren und anteilsmässig abzuschreiben; ab Aufnahme der Selbstständigkeit.
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Lineare Abschreibung über 7 Jahre vorgeschlagen.
Basis Liveplan.
Keine Aussage der Steuer. |
erworbene Software
Quelle |
Eine erworbene Software ist gemäss OR 959 Abs. 2 im Anlagevermögen zu bilanzieren, wenn
- aufgrund vergangener Ereignisse über sie verfügt werden kann,
- ein Mittelzufluss wahrscheinlich ist und
- ihr Wert verlässlich geschätzt werden kann, und
- sie nicht innerhalb des Geschäftsjahrs voraussichtlich veräussert werden soll bzw. sie mit der Absicht einer langfristigen Nutzung (mehr als zwölf Monate) erworben wird (OR 960d Abs. 1).
Swiss GAAP: FER 10 Ziff. 3, 4
“true and fair view”
- sie über mehrere Jahre einen für das Unternehmen messbaren Nutzen bringen werden,
- einzeln identifizierbar sind,
- deren angefallene Aufwendungen separat erfasst und gemessen werden können,
- Mittel zu deren Nutzung vorhanden sind.
IFRS / IAS IAS Art. 38
- nicht monetär
- ohne physische Substanz
- selbstständig identifizierbar
- Unternehmen hat Kontrolle und Verfügungsmacht
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Normalerweise nach OR, kann aber auch Swiss GAAP sein.
Kann Aktiviert werden. |
Selbst erstellte Software
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Für den Fall einer selbst erstellten Anwendungssoftware ist eine Bilanzierung zulässig, jedoch nicht zwingend.
OR 959 Abs. 1 :
- Verfügungsgewalt
- Mittelzufluss wahrscheinlich
- ihr Wert verlässlich geschätzt werden kann
Anderenfalls gilt ein Bilanzierungsverbot.
Swiss GAAP: FER 10 Ziff. 3, 4
- wenn sie identifizierbar ist,
- dem Unternehmen zusteht,
- einen für das Unternehmen messbaren Nutzen über mehrere Jahre bringt,
- die zur Schaffung der Software entstandenen Aufwendungen separat erfasst und gemessen werden können und
- es wahrscheinlich ist, dass die zur Fertigstellung und Vermarktung oder zum Eigengebrauch des immateriellen Werts nötigen Mittel zur Verfügung stehen oder zur Verfügung gestellt werden.
IFRS / IAS IAS Art. 38
- nicht monetär
- ohne physische Substanz
- selbstständig identifizierbar
- Unternehmen hat Kontrolle und Verfügungsmacht
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Selbst erstellte Software im Auftrag. |
Forschung |
Forschung, nicht aktivierbar:
- Definition der Softwareanforderungen, der Programmierleistung sowie kompatibler Hardware
- Grobentwurf der Software
- detaillierter Entwurf des Programmablaufplans sowie einer Beschreibung der Module
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Entwicklung |
Entwicklungskosten Aktivierbar:
- den Entwurf, die Codierung und den Test von Prototpyen,
- die Produktion von Software unter Verwendung anderer Softwarebausteine,
- den Test von Software zur internen Nutzung,
- die Codierung und Testabläufe auf der Basis eines detaillierten Programm-Designs.
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